ePass - der neue biometrische Reisepass
5. Vorbehalte gegen den ePass
land nicht das einzige Land,
welches sich als Vorreiter in Sachen
ePass sieht [BMI 2005c]. Österreich betrachtet sich als Musterschü-
ler, da das Kompetenzzentrum des deutschen Infineon Konzerns in
Graz liegt und die RFID-Technik der holländischen Philips AG im
österreichischen Gratkorn entwickelt wird [DP 2005]. Die Bundes-
druckerei hätte sicherlich nicht wesentlich weniger von der Einfüh-
rung des ePasses profitiert, wenn dieser den EU-Vorgaben entspre-
chend ein wenig später eingeführt würde. So lässt sich die Einfüh-
rung des ePasses insgesamt mit wirtschaftlichen Vorteilen begrün-
den. Eine Einführung zum 1. November 2005 aber eher nicht. Die
Vorgaben aus den USA können ebenfalls nur bedingt als Argument
gelten. Abgesehen davon, dass die USA einen biometrischen Reise-
pass mittlerweile erst zu Oktober 2006 vorschreiben [BioPII 2005
S.7], hätte man den Weg der Schweiz gehen können. Die Schweiz
stellt es ihren Bürgern vorerst frei, ob sie einen herkömmlichen oder
einen biometrischen Reisepass beantragen [BORCHERS 2005b]. So
können Personen, die in die USA reisen, einen ePass beantragen.
Andere Personen hingegen bleiben vorerst bei ihrem nicht-
biometrischen Reisepass.
Eine hohe Dringlichkeit bezüglich höherer Sicherheitsanforderungen
bei Reisepässen kann ebenfalls nicht als Argument für die schnelle
Einführung gelten. Eine Aufrüstung der Grenzkontrollstellen mit den
notwenigen Lesegeräten beginnt erst Anfang 2006 und wird 2008
abgeschlossen sein [BSI 2005a]. Die bisherigen Reisepässe behalten
ihre Gültigkeit, so dass die letzten nicht-biometrischen Reisepässe
erst im Jahr 2015 ihre Gültigkeit verlieren. Es wird also noch einige
Jahre dauern, bis die zusätzliche Sicherheit der ePässe greift.